Stand: 15. Dezember 2022
Letzte Aktualisierung: Termine für die schulärztlichen Untersuchungen


Tag der offenen Tür

Unser Tag der offenen Tür für die künftigen Erstklässler/-innen findet immer am letzten Dienstag im November statt.

Dieses Jahr ist das am Dienstag, den 29.11.2022 in der Zeit von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr.

Alle Interessierten erhalten eine von Lehrkräften oder wahlweise Schüler/-innen der Klasse 6b geführte Tour durchs Schulhaus. Im Anschluss können Sie mit den Klassenlehrkräften der fünf FLEX-Klassen ins Gespräch kommen. Die Mitglieder des Schulfördervereins werden Kaffee und Kinderpunsch ausschenken.


Schulanmeldung (Einschulung SJ 2023/24)

Der Anmeldetermin für das neue Schuljahr ist immer am ersten Donnerstag im neuen Jahr, sofern auf einen Schultag fallend.

Die diesjährige formale Anmeldung zur Schulaufnahme wird am Donnerstag, den 05.01.2023 in der Zeit von 08:30 bis 16:30 Uhr stattfinden. Melden Sie sich dazu bitte im Sekretariat.

Zur zügigen Abwicklung bitten wir darum, dass das Anmeldeformular (siehe unten) bereits vorausgefüllt mitgebracht wird.

Das Anmeldeformular können Sie alternativ am Tag der offenen Tür mitnehmen oder zu den Geschäftszeiten des Sekretariats (Mo-Fr von 07:00 bis 13:00 Uhr) in der Schule abholen.

Bei eventuellen Fragen werden wir Sie entsprechend beraten. Das einzuschulende Kind muss ausdrücklich nicht zur Anmeldung mitgebracht werden. 

Des Weiteren sind mitzubringen:

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Sprachstandsfeststellung der KITA
  • ggf. Sorgerechtserklärung
  • ggf. Negativbescheid/Gerichtsbeschluss zum Sorgerecht

Am Tag der Schulanmeldung (05.01.2023) ist zudem der Termin für

  • die schulärztliche Untersuchung sowie
  • die Schulfähigkeitsüberprüfung,

die beide bei uns nacheinander im Haus stattfinden werden, zu vereinbaren.


Anmeldeformular

zur Einschulung im SJ 2023/24
Schulanmeldung-im-Rahmen-der-Einschulung

nach Schulwechsel durch Umzug (nicht für Einschulung) sowie für Gastschüler/-innen

Schulärztliche Untersuchungen und Schulfähigkeitsüberprüfungen

Die schulärztlichen Untersuchungen und Schulfähigkeitsüberprüfungen sind für diese Tage terminiert:

  • Montag, 06.02.2023
  • Mittwoch, 08.02.2023
  • Donnerstag, 09.02.2023
  • Montag, 13.02.2023
  • Mittwoch, 15.02.2023
  • Donnerstag, 16.02.2023

Zurückgestellte Kinder werden i.d.R. nur noch einmal zur Schulfähigkeitsüberprüfung eingeladen. Hierfür wird es Termine im März 2023 geben.

Die schulärztliche Untersuchung (Einschulungsuntersuchung) ist eine Pflichtuntersuchung gemäß § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes, die durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises Spree-Neiße bei uns im Haus erfolgt.

Die Schulfähigkeitsüberprüfung ist ein schulisches Testverfahren in Verantwortung der Grundschule zur Feststellung, ob das Kind zum Stichtag schulfähig sein wird bzw. bereits sonderpädagogische Förderbedarfe bestehen.



Schulbezirk

Zum Schulbezirk der Mosaik-Grundschule Peitz gehören gemäß § 3 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen des Amtes Peitz vom 06. Oktober 2015 in Verbindung mit § 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 02. August 2002 die Gemeinden Drachhausen, Drehnow, Turnow-Preilack (mit den Ortsteilen Turnow und Preilack) sowie die Stadt Peitz.

Gemeinden im Schulbezirk der Mosaik-Grundschule Peitz (dunkelrot);
Gemeinden im Schulbezirk der Krabat-Grundschule Jänschwalde (hellrot)

Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen des Amtes Peitz vom 06. Oktober 2015 (Amt Peitz) [PDF] 


Stichtag (zum SJ 2023/24)

Die Schulpflicht beginnt gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes für Kinder, die bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.


Besuch einer anderen als der zuständigen Schule

Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule (Staatliches Schulamt Cottbus) [WORD]


Vorzeitige Einschulung

Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern / Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen. Dieser muss hinreichend begründet werden.

In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.

Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleiterin / dem Schulleiter der zuständigen Schule.


Zurückstellung

Bei der Schulanmeldung können Eltern / Sorgeberechtigte einen Antrag auf Zurückstellung einreichen. Dieser muss hinreichend begründet werden.

Die Entscheidung trifft die Schulleiterin / der Schulleiter der zuständigen Schule auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung, eines pädagogischen Gesprächs sowie vorliegender Nachweise zum Entwicklungsstand.

Antrag auf Zurückstellung (Staatliches Schulamt Cottbus) [ausfüllbare PDF]

Erklärung zur Schweigepflichtentbindung zum Antrag auf Zurückstellung (Staatliches Schulamt Cottbus) [ausfüllbare PDF]


Termine/Zeitplan für die Einschulung
ins SJ 2023/24

Tag der offenen Tür29.11.2022
Tag der offiziellen Anmeldung05.01.2023
Schulärztliche Untersuchungen und
Schulfähigkeitsüberprüfungen
Februar 2023
Schulfähigkeitsuntersuchungen
(bei zurückgestellten Kindern)
März 2023
Versand der BescheideMai 2023
Einführungselternabend14.06.2023
Schnuppertag 28.06.2023
Einschulungsfeier26.08.2023
regulärer Schulstart28.08.2023
Tabelle – Termine/Zeitplan für die Einschulung
ins SJ 2023/24