Stand: 03. November 2020
Allgemeines
Anträge auf Freistellung bis drei Schultage im Schuljahr sind mit entsprechender Vorlaufzeit an die Klassenlehrkraft zu richten. Die Entscheidung liegt bei der Klassenlehrkraft.
Darüber hinausgehende Beurlaubungsanträge sind ebenfalls zunächst an die Klassenlehrkraft zu richten. Die Entscheidung trifft die Schulleitung in Rücksprache mit der Klassenlehrkraft.
Beachten Sie vor Antragstellung die entsprechenden rechtlichen Regelungen der VV Schulbetrieb.
Für Freistellungen vom Sport- und/oder Schwimmunterricht siehe Krankmeldung / Sport- und Schwimmbefreiung.
Anträge auf Freistellung (Beurlaubung)
allgemeiner Antrag
für die Teilnahme an einem religiösen Fest
vom Sport- bzw. Schwimmunterricht
Beachten Sie hierzu die Ausführungen unter Krankmeldung / Sport- und Schwimmbefreiung
Freistellung vom Präsenzunterricht aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe
Schülerinnen und Schüler dürfen zu Hause lernen, sofern sie selbst oder ein Angehöriger im Haushalt zu einer Risikogruppe gehören. Hierzu ist ein formloser Antrag an die Schulleitung zu richten und ein ärztliches Attest vorzulegen.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben, die im Homeschooling zu erledigen sind.