Stand: 01. September 2024

Allgemeines

Anträge auf Freistellung bis drei Schultage im Schuljahr sind mit entsprechender Vorlaufzeit an die Klassenlehrkraft zu richten. Die Entscheidung liegt bei der Klassenlehrkraft.

Darüberhinausgehende Beurlaubungsanträge sind an die Schulleitung zu richten. Anträge aufgrund von Reisen außerhalb der Schulferien des Landes Brandenburg sind ebenfalls direkt an die Schulleitung zu richten.

Beachten Sie vor Antragstellung die entsprechenden rechtlichen Regelungen der VV Schulbetrieb.

Für Freistellungen vom Sport- und/oder Schwimmunterricht siehe Krankmeldung / Sport- und Schwimmbefreiung.


Anträge auf Freistellung (Beurlaubung)

allgemeiner Antrag

Antrag-auf-Freistellung-vom-Unterricht2

für die Teilnahme an einem religiösen Fest

vom Sport- bzw. Schwimmunterricht

Beachten Sie hierzu die Ausführungen unter Krankmeldung / Sport- und Schwimmbefreiung