Stand: 8. November 2026
Die Mosaik-Grundschule Peitz möchte, dass alle Familien ihre Website gut nutzen können – auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur, mit Vergrößerung oder auf dem Handy. Diese Erklärung gilt für die gesamte Website der Mosaik-Grundschule Peitz.
Rechtsgrundlage Stand der Vereinbarkeit Nicht barrierefrei Erstellung Feedback Durchsetzungsverfahren
Rechtsgrundlage
Als öffentliche Stelle sind wir nach § 9 Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und der Brandenburgischen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Barrierefreiheit verpflichtet. Diese setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 um; maßgeblich ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) beruht.
Für Websites von Schulen gilt die Pflicht nach § 1 Abs. 3 BbgBITV für Inhalte, die sich auf wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen beziehen – bei uns vor allem das Formular zur Abwesenheits- und Krankmeldung und die Anträge und Formulare zum Herunterladen. Freiwillig richten wir die gesamte Website nach dem aktuellen Stand der Technik aus: WCAG 2.2, Stufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BbgBITV vereinbar. Die unten aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Krankmeldungs-Formular
nach unserer Prüfung barrierefrei: beschriftete Felder, Fehlerhinweise am Feld, vollständig per Tastatur bedienbar
Bedienung
„Zum Inhalt springen“, sichtbarer Tastaturfokus, Menü per Tastatur, Sprungmarken auf langen Seiten
Lesbarkeit
geprüfte Farbkontraste – auch im Dunkelmodus –, gut lesbar bis 400 % Vergrößerung und auf dem Handy
Technik
keine Zeitlimits, keine Rätsel-Abfragen, Bewegungen werden bei „Bewegung reduzieren“ abgeschaltet
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind noch nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- Bildbeschreibungen: Viele Fotos in älteren Beiträgen haben noch keinen Alternativtext (WCAG 1.1.1). Wir ergänzen die Beschreibungen schrittweise, beginnend mit den neuesten Beiträgen.
- PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dateien sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei, z. B. weil ihnen die Dokumentstruktur fehlt. Neue Dokumente erstellen wir barrierefrei. Formulare anderer Stellen (z. B. Ministerium, Schulamt, Landkreis) können wir nicht verändern.
- Videos und Tonaufnahmen in einzelnen älteren Beiträgen haben keine Untertitel oder Textfassung (WCAG 1.2.1, 1.2.2).
- Fremdsprachige Textteile (z. B. Sorbisch/Wendisch oder Englisch) sind noch nicht überall als solche gekennzeichnet, sodass Screenreader sie möglicherweise mit deutscher Aussprache vorlesen (WCAG 3.1.2).
Sie benötigen einen Inhalt in zugänglicher Form? Sprechen Sie uns an – wir lesen Ihnen Informationen gern vor, erklären sie am Telefon oder stellen ein Dokument in einer anderen Form bereit. Die Abwesenheitsmeldung ist außerdem jederzeit telefonisch oder persönlich im Sekretariat möglich.
Für Inhalte anderer Anbieter, auf die wir verlinken (z. B. Untis, Schul-Cloud, Schulportal Brandenburg), sind diese Anbieter verantwortlich.
Erstellung dieser Erklärung
- Diese Erklärung wurde am 8. November 2026 erstellt und zuletzt am 8. November 2026 überprüft.
- Grundlage ist eine Selbstbewertung: automatische Prüfung nach WCAG 2.2 AA auf zwölf zentralen Seiten (jeweils helle und dunkle Darstellung sowie Handy-Ansicht) sowie Prüfungen der Tastaturbedienung, der Vergrößerung auf 400 %, der Alternativtexte und der PDF-Dokumente.
- Wir überprüfen die Erklärung regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, und nach größeren Änderungen der Website.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei sind? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir antworten innerhalb von drei Wochen.
M
Kontakt für Barrierefreiheit
Mosaik-Grundschule Peitz
Sekretariat bzw. Schulleitung, Stichwort „Barrierefreiheit“
Schulstraße 2, 03185 Peitz
mosaik[ät]
Sprechzeiten: 07:15 – 14:45 Uhr
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von drei Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit wenden. Das gilt auch, wenn Sie meinen, dass wir uns zu Unrecht auf eine Ausnahme berufen (§ 4 BbgBITV). Die Durchsetzungsstelle prüft Ihr Anliegen und setzt sich für die Beseitigung der Barrieren ein. Das Verfahren ist kostenlos, ein Rechtsbeistand ist nicht nötig.
D
Durchsetzungsstelle (§ 4 BbgBITV)
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
bei der Beauftragten Person der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ)
Internet: masgz.brandenburg.de – Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13, 14467 Potsdam
durchsetzung.bit[ät]

