Unfälle und Schäden

Stand: Schuljahr 2026/27 · Quelle: Elterninformation zum Schuljahresstart

Schul- oder Wegeunfall: Welcher Arzt?

Schwere Verletzung (akuter Notfall): Wählen Sie sofort den Notruf 112.

  • Leichte Verletzungen (Behandlung nicht länger als 1 Woche): Haus- oder Kinderarzt, in der Regel ohne Überweisung an einen Durchgangsarzt.
  • Augen, Zähne, Hals-Nasen-Ohren: direkt beim Facharzt (Augenarzt, Zahnarzt, HNO-Arzt).
  • Alle anderen Fälle (Behandlung voraussichtlich länger als 1 Woche): immer zum D-Arzt (Durchgangsarzt). D-Ärzte sind auch zuständig, wenn Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Bandagen verordnet werden. Auch die regionalen Krankenhäuser helfen durchgangsärztlich.

Wichtig

  • Sagen Sie dem Arzt immer, dass es sich um einen Schul- oder Wegeunfall handelt – das ist für die Abrechnung mit der gesetzlichen Unfallversicherung entscheidend.
  • Jeder Schul- oder Wegeunfall muss der Schule zeitnah gemeldet werden. Die Schule leitet die Unfallmeldung an die Unfallkasse Brandenburg weiter.
D-Ärzte in der Region
D-ArztTelefon
Dr. med. Jan Kowalewski
Gerhart-Hauptmann-Straße 15 (am TKC), 03044 Cottbus
0355 35 55 39 15
Dr. med. Thomas Nagelski
Chirurgische Gemeinschaftspraxis am Goethepark
Franz-Mehring-Straße 12, 03046 Cottbus
0355 53 54 53
Dr. med. André Krieger
Ärztehaus Thiemstraße (an der MUL CT)
Thiemstraße 112, 03050 Cottbus
0355 42 58 58
Dr. med. Florian Kühnel
Lausitz Klinik Forst GmbH
Robert-Koch-Straße 35, 03149 Forst
03562 98 52 08
Dipl.-Med. Torsten Haase
Naëmi-Wilke-Stift
Dr.-Ayrer-Straße 1, 03172 Guben
03561 40 31 27
Krankenhäuser in der Region
KrankenhausTelefon
Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem
Thiemstraße 111, 03048 Cottbus
0355 460
Lausitz Klinik Forst GmbH
Robert-Koch-Straße 35, 03149 Forst
03562 9850
Naëmi-Wilke-Stift
Dr.-Ayrer-Straße 1, 03172 Guben
03561 40 30

Sachschäden und Haftung

Die Regulierung von Sachschäden richtet sich nach den Vorgaben des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA):

  • Keine Haftung für Wertgegenstände: Für verlorene, beschädigte oder gestohlene Wertsachen (z. B. Smartphones, Smartwatches, Schmuck, Bargeld) haften Schule und Schulträger nicht. Bitte lassen Sie diese zu Hause.
  • Schadensausgleich über den KSA: Für zwingend erforderliche Schulsachen (z. B. Kleidung, Brillen oder ordnungsgemäß im Fahrradkäfig angeschlossene Fahrräder) besteht über den Schulträger unter bestimmten Voraussetzungen ein nachrangiger Schutz.
  • Meldung: Schäden oder Diebstähle bitte unverzüglich im Sekretariat anzeigen. Bei Fahrraddiebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei zwingend erforderlich.
  • Eigene Schäden: Für Schäden, die Kinder vorsätzlich oder grob fahrlässig an Schuleigentum oder fremden Sachen verursachen, haften die Eltern (Privathaftpflicht).

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