Stand: Schuljahr 2026/27 · Quelle: Elterninformation zum Schuljahresstart
Sicherheit im Sportunterricht
Grundlage sind die VV Aufsicht, die DGUV Vorschrift 81 „Schulen“, die Hallenordnung des Amtes Peitz und Beschlüsse der Fachkonferenz Sport. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt:
- Geeignete Sportkleidung tragen.
- Turnen an Geräten nur mit Hallenturnschuhen (hier: Gymnastikschuhe).
- Schmuck und Uhren ablegen – also Uhren, Ringe, Armbänder, Ketten, Ohrringe, Anstecker oder Piercings. Abkleben ist keine Option.
- Lange Haare zusammenbinden oder hochstecken.
- Für Brillenträger empfehlen wir eine Sportbrille.
Werden diese Punkte nicht eingehalten, ist eine aktive Teilnahme am Sportunterricht nicht gestattet. Können dadurch Leistungsnachweise nicht erbracht werden, gilt dies als Leistungsverweigerung bzw. unentschuldigtes Versäumnis.
Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht
Gemäß Nr. 10 der VV Schulbetrieb gibt es zwei Wege:
a) ohne ärztliches Attest
- Eltern können aus zwingenden Gründen die Freistellung beantragen.
- Über eine Freistellung bis höchstens 4 Wochen entscheidet die Sport- bzw. Schwimmlehrkraft.
- Bei begründeten Zweifeln kann die Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen.
- Bei akuten Beschwerden kann die Lehrkraft Ihr Kind auch ohne Antrag von einzelnen Übungen oder Stunden befreien.
b) mit ärztlichem Attest
- Kurzfristig (bis 4 Wochen): Auf dem Attest steht, ob und an welchen Disziplinen Ihr Kind teilnehmen darf.
- Längerfristig (mehr als 4 Wochen): nur mit der gesonderten ärztlichen Bescheinigung (vom behandelnden Arzt ausfüllen lassen) und dem Freistellungsantrag der Eltern – beides an die Schulleitung.
Was machen befreite Kinder?
- Vollständig befreite Kinder können – wenn es ihre Erkrankung zulässt – an theoretischen Unterweisungen teilnehmen oder Hilfsdienste übernehmen. Ein vorzeitiges Nachhausegehen, auch in Randstunden, ist nicht vorgesehen.
- Teilweise befreite Kinder erhalten Übungen, die laut ärztlicher Bescheinigung für sie geeignet sind.
- Wer vom Schwimmunterricht befreit ist, nimmt in dieser Zeit am Unterricht einer anderen Klasse (2. oder 4. Klasse) teil. Eine Mitnahme in die Schwimmhalle nach Guben ist nicht vorgesehen.

