Schulbuchausleihe

Stand: Schuljahr 2026/27 · Quelle: Elterninformation zum Schuljahresstart

Im Rahmen der Lernmittelfreiheit stellt der Schulträger (Amt Peitz) Ihrem Kind die Lehrbücher für ein Schuljahr kostenfrei zur Verfügung (gemäß Lernmittelverordnung). Die Bücher bleiben Eigentum der Schule und werden in den folgenden Jahren von anderen Kindern weiter genutzt.

Bitte beachten Sie

  • Die Bücher sorgfältig behandeln und vor Beschädigungen schützen.
  • Keine Eintragungen, Markierungen oder Unterstreichungen – und die Bücher sachgemäß transportieren.
  • Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung haftet der Entleiher. Ist ein Buch so beschädigt, dass es nicht mehr verliehen werden kann, muss es durch ein neues ersetzt werden. Normale Abnutzung gilt nicht als Beschädigung.

Vorschäden innerhalb von 7 Tagen melden: Bitte prüfen Sie die Bücher nach Erhalt und melden Sie vorhandene Schäden innerhalb von sieben Tagen der Klassenlehrkraft.

Den Bücherzettel für das aktuelle Schuljahr finden Sie unter Elterninformationen & Formulare.

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