Bildung und Teilhabe

Stand: Schuljahr 2026/27 · Quelle: Elterninformation zum Schuljahresstart

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Förderprogramm des Bundes. Es soll allen Kindern – unabhängig vom Einkommen der Eltern – die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe geben.

Wer kann Leistungen beantragen?

Familien, die eine dieser Leistungen beziehen:

  • Grundsicherung (Bürgergeld)
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Auch Familien mit geringem Einkommen ohne diese Leistungen können unter Umständen anspruchsberechtigt sein.

Was wird für Grundschulkinder übernommen?

  • Persönlicher Schulbedarf: jährlicher Zuschuss für Schulranzen, Hefte, Stifte, Sportzeug usw., in zwei Teilen ausgezahlt (z. B. 130 € zum Schuljahresbeginn 2026 und 65 € zum zweiten Halbjahr 2027 – die Beträge können sich jährlich ändern).
  • Ausflüge und Klassenfahrten: Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten können vollständig übernommen werden.
  • Gemeinschaftliches Mittagessen.
  • Lernförderung (Nachhilfe): wenn Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht, um die Lernziele zu erreichen – meist mit einer Bestätigung der Schule.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: ein monatlicher Betrag (z. B. 15 €) etwa für Sportverein oder Musikschule.
  • Schülerbeförderung: unter bestimmten Voraussetzungen, besonders wenn die Schule nicht zu Fuß erreichbar ist.

Wo beantragen?

  • Bei Bezug von Bürgergeld: in der Regel beim zuständigen Jobcenter.
  • In allen anderen Fällen (z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, geringes Einkommen): bei der zuständigen Abteilung der Kreisverwaltung.

Tipp: Stellen Sie Anträge rechtzeitig – am besten, bevor die Kosten entstehen.

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