Elternmitwirkung

Stand: Schuljahr 2026/27 · Quelle: Elterninformation zum Schuljahresstart

Eltern wirken in den schulischen Gremien mit (gemäß § 78 ff. des Brandenburgischen Schulgesetzes).

Wahlen im Schuljahr 2026/27

JahrgangsstufenElternsprecherinnen und -sprecher
1, 3 und 5werden neu gewählt – die Klassenlehrkraft lädt dazu zur 1. Elternversammlung ein.
2, 4 und 6Die bisherige Elternvertretung bleibt grundsätzlich bestehen, eine Neuwahl ist nicht nötig.

Für die anderen Mitwirkungsgremien, zum Beispiel Kreiselternrat oder Fachkonferenzen, sind keine Wahlen erforderlich.

Sie möchten die Schule zusätzlich unterstützen? Der Schulförderverein freut sich über jedes Mitglied, jede Spende und jede helfende Hand.

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