Stand: Schuljahr 2026/27 · Quelle: Elterninformation zum Schuljahresstart
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Förderprogramm des Bundes. Es soll allen Kindern – unabhängig vom Einkommen der Eltern – die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe geben.
Wer kann Leistungen beantragen?
Familien, die eine dieser Leistungen beziehen:
- Grundsicherung (Bürgergeld)
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Auch Familien mit geringem Einkommen ohne diese Leistungen können unter Umständen anspruchsberechtigt sein.
Was wird für Grundschulkinder übernommen?
- Persönlicher Schulbedarf: jährlicher Zuschuss für Schulranzen, Hefte, Stifte, Sportzeug usw., in zwei Teilen ausgezahlt (z. B. 130 € zum Schuljahresbeginn 2026 und 65 € zum zweiten Halbjahr 2027 – die Beträge können sich jährlich ändern).
- Ausflüge und Klassenfahrten: Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten können vollständig übernommen werden.
- Gemeinschaftliches Mittagessen.
- Lernförderung (Nachhilfe): wenn Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht, um die Lernziele zu erreichen – meist mit einer Bestätigung der Schule.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: ein monatlicher Betrag (z. B. 15 €) etwa für Sportverein oder Musikschule.
- Schülerbeförderung: unter bestimmten Voraussetzungen, besonders wenn die Schule nicht zu Fuß erreichbar ist.
Wo beantragen?
- Bei Bezug von Bürgergeld: in der Regel beim zuständigen Jobcenter.
- In allen anderen Fällen (z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, geringes Einkommen): bei der zuständigen Abteilung der Kreisverwaltung.
Tipp: Stellen Sie Anträge rechtzeitig – am besten, bevor die Kosten entstehen.

