Stand: Schuljahr 2026/27 · Quelle: Elterninformation zum Schuljahresstart
Schul- oder Wegeunfall: Welcher Arzt?
Schwere Verletzung (akuter Notfall): Wählen Sie sofort den Notruf 112.
- Leichte Verletzungen (Behandlung nicht länger als 1 Woche): Haus- oder Kinderarzt, in der Regel ohne Überweisung an einen Durchgangsarzt.
- Augen, Zähne, Hals-Nasen-Ohren: direkt beim Facharzt (Augenarzt, Zahnarzt, HNO-Arzt).
- Alle anderen Fälle (Behandlung voraussichtlich länger als 1 Woche): immer zum D-Arzt (Durchgangsarzt). D-Ärzte sind auch zuständig, wenn Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Bandagen verordnet werden. Auch die regionalen Krankenhäuser helfen durchgangsärztlich.
Wichtig
- Sagen Sie dem Arzt immer, dass es sich um einen Schul- oder Wegeunfall handelt – das ist für die Abrechnung mit der gesetzlichen Unfallversicherung entscheidend.
- Jeder Schul- oder Wegeunfall muss der Schule zeitnah gemeldet werden. Die Schule leitet die Unfallmeldung an die Unfallkasse Brandenburg weiter.
D-Ärzte in der Region
| D-Arzt | Telefon |
|---|---|
| Dr. med. Jan Kowalewski Gerhart-Hauptmann-Straße 15 (am TKC), 03044 Cottbus | 0355 35 55 39 15 |
| Dr. med. Thomas Nagelski Chirurgische Gemeinschaftspraxis am Goethepark Franz-Mehring-Straße 12, 03046 Cottbus | 0355 53 54 53 |
| Dr. med. André Krieger Ärztehaus Thiemstraße (an der MUL CT) Thiemstraße 112, 03050 Cottbus | 0355 42 58 58 |
| Dr. med. Florian Kühnel Lausitz Klinik Forst GmbH Robert-Koch-Straße 35, 03149 Forst | 03562 98 52 08 |
| Dipl.-Med. Torsten Haase Naëmi-Wilke-Stift Dr.-Ayrer-Straße 1, 03172 Guben | 03561 40 31 27 |
Krankenhäuser in der Region
| Krankenhaus | Telefon |
|---|---|
| Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem Thiemstraße 111, 03048 Cottbus | 0355 460 |
| Lausitz Klinik Forst GmbH Robert-Koch-Straße 35, 03149 Forst | 03562 9850 |
| Naëmi-Wilke-Stift Dr.-Ayrer-Straße 1, 03172 Guben | 03561 40 30 |
Sachschäden und Haftung
Die Regulierung von Sachschäden richtet sich nach den Vorgaben des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA):
- Keine Haftung für Wertgegenstände: Für verlorene, beschädigte oder gestohlene Wertsachen (z. B. Smartphones, Smartwatches, Schmuck, Bargeld) haften Schule und Schulträger nicht. Bitte lassen Sie diese zu Hause.
- Schadensausgleich über den KSA: Für zwingend erforderliche Schulsachen (z. B. Kleidung, Brillen oder ordnungsgemäß im Fahrradkäfig angeschlossene Fahrräder) besteht über den Schulträger unter bestimmten Voraussetzungen ein nachrangiger Schutz.
- Meldung: Schäden oder Diebstähle bitte unverzüglich im Sekretariat anzeigen. Bei Fahrraddiebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei zwingend erforderlich.
- Eigene Schäden: Für Schäden, die Kinder vorsätzlich oder grob fahrlässig an Schuleigentum oder fremden Sachen verursachen, haften die Eltern (Privathaftpflicht).

